Der Blick in Ihre Zukunft...

...mit dem Vertrauen auf sichere und transparente Verträge!

VERTRAGSABWICKLUNG im Notariat am Marktplatz in Gmunden

Die kompetente Abwicklung von Verträgen durch den Fachmann -  den Notar - vom Erstgespräch über die optimale und die gesicherte Treuhandabwicklung bis hin zur Grundbuchseintragung erspart Ihnen viele Sorgen und  Nachteile.

Der Notar als Ihr Vertragsspezialist wird jeden Vertrag genau auf das jeweilige Vertragsobjekt, die gewählte Finanzierung und die individuellen Bedürfnisse der Vertragspartner abstimmen.

Kaufverträge

Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Diese ist gerade bei Kaufverträgen von besonderer Wichtigkeit, da sie jeden Vertragspartner - auch den schwächeren - vor Benachteiligung schützt.

 

Insbesondere bei der Errichtung bzw. Überprüfung von Kaufverträgen über Immobilien garantiert der Notar als Vertragsspezialist eine sichere und kompetente Abwicklung.

 

Er kennt die Fallstricke und Risken, die sich bei Immobilienkäufen ergeben und kann Sie beispielsweise in Fragen der Flächenwidmung, des Baurechtes oder der Aufschließung  beraten.

 

Vor allem aber übernimmt er die treuhändige Abwicklung des Kaufes und schützt dadurch beide Vertragsparteien in bestmöglicher Weise.

 

Auch Steuerthemen spielen eine wesentliche Rolle, vor allem seit der Reformierung der Grunderwerbsteuer und Einführung der Immobilien-Ertragssteuer. Eine umfassende Beratung und vorausschauende Planung kann Ihnen helfen, unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.

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Schenkungs- und Übergabeverträge

Eine rechtzeitige Regelung der Vermögensübergabe vermeidet spätere familiäre Konflikte.

 

Aber auch steuerliche Gesichtspunkte spielen immer wieder eine wesentliche Rolle, vor allem seitdem der Gesetzgeber das Grunderwerbsteuergesetz umfassend reformiert hat.

 

Die Steuerberechnung ist komplizierter denn je, aber es gibt auch neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

 

Die Vermögenserhaltung für den Fall der Pflegebedürftigkeit, insbesondere eines Heimaufenthaltes, stellt ebenso ein wichtiges Motiv für eine Übergabe zu Lebzeiten dar.

 

Wir sind Experten für alle Fragen, die sich rund um das Thema Vermögensübertragung zu Lebzeiten ergeben und erarbeiten gerne Ihre vertragliche Regelung zur bestmöglichen Absicherung von Übergebern, Übernehmern und auch den sogenannten weichenden Kindern.

Wohnungseigentums-verträge

Normalerweise gehören alle auf einem Grundstück bestehenden Gebäude, Wohnungen und Kfz-Abstellplätze den Miteigentümern gemeinsam und können auch nur gemeinsam verkauft oder belastet werden.

 

Rechtlich voneinander trennbare, separat verkäufliche und belastbare Einheiten („Eigentumswohnungen“) kann man nur durch die Begründung von Wohnungseigentum bilden.

 

Dazu braucht man vor allem ein sogenanntes Nutzwertgutachten eines Bausachverständigen und einen Wohnungseigentumsvertrag.

Betriebs- und Unternehmensübergaben

In vielen Klein- und Mittelbetrieben in Österreich steht ein Generationenwechsel in nächster Zeit bevor.

 

Dabei ergeben sich viele heikle Fragen, deren Beantwortung für die Zukunft des Betriebes entscheidend ist, von der Rechtsformwahl über die Absicherung der Übergeber, die Entfertigung „weichender“ Kinder bis zu wichtigen steuerlichen Fragen.

 

Wir sind Ihr kompetenter Ratgeber für alle Fragen, die mit der rechtlichen Vorsorge für die Zukunft Ihres Unternehmens zusammenhängen.

Ehe- und Partnerschaftsverträge

Eine frühzeitige notarielle Regelung der Aufteilung des ehelichen bzw. partnerschaftlichen Vermögens hilft, aufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren im Falle einer Scheidung bzw. Trennung zu vermeiden.


Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten geschaffen, um auch über die Ehewohnung im Voraus gültige Vereinbarungen zu treffen.  

 

“ Dann treffen wir uns nicht vor Gericht...“

Dienstbarkeitsverträge

Verträge über die Einräumung von Fruchtgenuss- und Wohnungsrechten sowie von Geh- und Fahrtrechten vermeiden spätere Familien- und Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Darlehens- und Pfandurkunden

Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf Darlehens- und Pfandurkunden von Bankinstituten und errichten auch gerne Urkunden über pfandrechtlich besicherte Darlehen – etwa zur Absicherung von Investitionen in Liegenschaften durch den Ehe- oder Lebenspartner.

Notariatsakt

Verträge in Notariatsaktform empfehlen sich in allen Bereichen, in denen Sie Wert auf besondere Sicherheit legen.

 

Der Notariatsakt ist mit der Kraft einer öffentlichen Urkunde ausgestattet und liefert damit den vollen Beweis dessen, was darin erklärt oder von den Urkundspersonen bezeugt wird.

 

“Was im Notariatsakt steht, ist wahr.“ In einigen Fällen ist die Formpflicht des Notariatsaktes sogar gesetzlich vorgeschrieben: z.B.: Erb- und Pflichtteilsverträge, verschiedene Verträge zwischen Ehegatten usw.

Vollstreckbarer Notariatsakt

Die in einem vollstreckbaren Notariatsakt enthaltenen Leistungsverpflichtungen können ohne Gerichtsprozess und gerichtlichen Exekutionstitel kostengünstig sofort durchgesetzt werden.

 

Der vollstreckbare Notariatsakt ist damit einem Gerichtsurteil gleichgestellt, ohne dass zuvor ein Rechtsstreit geführt werden muss.