Geänderte Öffnungszeiten aufgrund Corona-Krise:
Mo – Do 9 h bis 12 h und 14 – 17 h
Fr 9 h – 12 h
Zugang für Kunden nur nach telefonischer Voranmeldung einzeln bzw. in Kleingruppen. Telefonische Voranmeldung auch für Beglaubigungen erforderlich. Bitte Mund-Nasen-Schutz nicht vergessen!
Amtstage in Altmünster, Scharnstein, Grünau bitte vorab telefonisch klären!
Recht ohne Streit
Ihr NOTARIAT AM MARKTPLATZ in Gmunden
Dr. Richard Loidl - Mag. Gerald Enzmann - Mag. Harald Haider

Notare genießen besonderes Vertrauen der Justiz.
Sie werden für ihr Amt speziell ausgebildet und verfügen über langjährige Berufserfahrung. Der Notar ist unabhängig und unparteiisch. Er wird vom Bundesminister für Justiz mit dem öffentlichen Amt betraut.
Dem Notar sind besondere Aufgaben der Rechtspflege übertragen. Was der Notar in seinen öffentlichen Urkunden bestätigt, hat besondere Beweiskraft.
Die meisten Menschen verbinden den Beruf des Notars in erster Linie mit Erbschaften und Todesfällen. Tatsächlich bilden Verlassenschaftsabwicklung und Erbrecht nur einen Teil des notariellen Aufgabengebietes. Der Kompetenz- und Aufgabenbereich des Notars ist jedoch bedeutend vielfältiger. Der Notar ist insbesondere Fachmann für Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Liegenschaftsrecht.
Er ist Spezialist für Verträge aller Art, steht für Sicherheit und Verlässlichkeit im Rechtsverkehr und kann durch Beratung und Mediation schon im Vorfeld teure gerichtliche Streitigkeiten vermeiden helfen.
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