Mit guter Beratung abgesichert!
Weil Recht haben nicht auch Recht bekommen heißt!
Ihr Notariat am Marktplatz in Gmunden
HIER SIND WIR EXPERTEN
Niemand kann alles können. Wir auch nicht. Wir können Ihnen nicht helfen, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurden. Und auch nicht, wenn Ihnen zuviel Einkommenssteuer vorgeschrieben wurde.
Aber es gibt Rechtsgebiete, für die wir besonders ausgebildet wurden und in denen wir umfangreiche Erfahrung haben. Hier macht uns niemand etwas vor. Und das können Sie sich als unsere Klienten zu Nutze machen.
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Unternehmenskaufverträge
Wir errichten und beurkunden alle Verträge, die mit einer Unternehmensübertragung verbunden sind und übernehmen für Sie alle dabei erforderlichen Einreichungen bei Firmenbuch und Grundbuch.
Gründungen
Wir unterstützen Sie fachkundig bei der Gründung Ihres Unternehmens, insbesondere bei der Errichtung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft (GmbH).
Vom Firmenwortlaut über die Rechtsformwahl bis zu den Details der vertraglichen Regelung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und verfassen und übermitteln für Sie die erforderlichen Eingaben an das Firmenbuchgericht.
Umgründungen
Wir sind Spezialisten für Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen und Spaltungen.
Wir beraten Sie gerne umfassend über die handelsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die steuerrechtlichen Konsequenzen.
Abtretungen, Gesellschafterwechsel
Wir errichten und beurkunden sämtliche bei einem Gesellschafterwechsel erforderlichen Abtretungsverträge - sei es über einen Verkauf oder eine unentgeltliche Übertragung des Geschäftsanteils.
Europarechtlicher Bezug
Dr. Richard Loidl ist durch ein postuniversitäres Studium Spezialist in europarechtlichen Fragen und kann Sie auch hier umfassend über die Grenzen unseres Landes hinaus beraten und begleiten.
Weiteres:
- Geschäftsführer- und Prokuristenbestellungen
- Firmenbuchsachen aller Art
- Beurkundung von Gesellschafterversammlungen
- Sitzverlegungen
- Kapitalerhöhungen
- Liquidationen
Wir errichten und beurkunden die jeweils erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse und Generalversammlungsprotokolle, beglaubigen die Unterschriften und führen die erforderlichen Eintragungen im Firmenbuch durch.
Stiftungsrecht
Wir beraten Sie bei der Errichtung von Privatstiftungen, insbesondere Familienstiftungen zur langfristigen und steuergünstigen Sicherung Ihres Familienvermögens.
Dr. Richard Loidl ist langjähriger Berater und Begleiter mehrerer Privatstiftungen und auch selbst Stiftungsvorstand.
Bauträgerobjekte
Wir begleiten Ihr Bauträgerprojekt von der Beratung im Anfangsstadium über die Errichtung der notwendigen Bauträger-, Kauf- und Wohnungseigentumsverträge bis zur vollständigen treuhändigen Abwicklung.
Hier haben alle Juristen unserer Kanzlei mehrjährige Erfahrung, auch aus Großprojekten im oberösterreichischen Zentralraum und im Großraum Gmunden. So kann hier auf einen großen Erfahrungsschatz zugegriffen werden.
Treuhandschaften
Eine wesentliche und für den sicheren Rechtsverkehr unerlässliche Aufgabe des Notars ist die Übernahme und Abwicklung von Treuhandschaften, etwa im Rahmen von Liegenschaftskaufverträgen und Bauträgerprojekten.
Um alle am Kauf Beteiligten abzusichern, ist in der Regel eine treuhändige Abwicklung des Kaufpreises nötig, da die einzelnen Beteiligten naturgemäß unterschiedliche Interessen verfolgen.
Der Verkäufer will den Kaufpreis so rasch wie möglich auf seinem Konto haben, der Käufer will sichergehen, dass er als Eigentümer lastenfrei im Grundbuch eingetragen wird.
Treuhandschaften sichern die Beteiligten auch für den Fall der Insolvenz des Vertragspartners und gegen betrügerische Machenschaften.
Der Notar errichtet für jeden Geschäftsfall ein gesondertes Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank, über das ausschließlich der Notar im Rahmen des Treuhandauftrages verfügungsberechtigt ist. Durch schriftliche Vereinbarung wird genau festgehalten, unter welchen Voraussetzungen der Notar das Treuhandgeld weiterleitet.
Die Treuhandschaft wird versichert und beim Treuhandregister des österreichischen Notariates registriert.
Beglaubigungen & Beurkundungen
Beglaubigungen
Wir beglaubigen rasch und unkompliziert die Echtheit Ihrer Unterschrift oder firmamäßigen Zeichnung („Legalisierung“) und die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original („Vidimierung“).
Die Beglaubigung beim Notar ist in den meisten Fällen kostengünstiger als beim Gericht!
Beurkundungen
Der Notar als „Person öffentlichen Glaubens“ beurkundet, dass und wie sich bestimmte Vorgänge tatsächlich ereignet haben.
Er beaufsichtigt beispielsweise Verlosungen, stellt Lebenszeugnisse aus (bestätigt also, dass eine Person tatsächlich am Leben ist), und bestätigt die Vorweisung von Urkunden (z.B. Patentschriften)
Grundbuchs- und Firmenbuchangelegenheiten
Wir übernehmen für Sie den gesamten Rechts- und Schriftverkehr mit Grundbuch und Firmenbuch.
Wir sind mit der nötigen Soft- und Hardware zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten ausgerüstet.
Binnen weniger Minuten können wir Ihnen außerdem amtliche Grundbuchs- und Firmenbuchauszüge erstellen sowie Einsicht in die Urkundensammlungen geben.
Straf- & Verwaltungsrecht
Strafrecht
Mit abgelegter Rechtsanwaltsprüfung ist Dr. Richard Loidl auch eingetragener Verteidiger in Strafsachen.
Daher sind wir in der Lage, Sie auch in diesem Rechtsgebiet umfassend zu beraten und zu vertreten.
Verwaltungsrecht
Die Juristen unserer Kanzlei sind auch speziell ausgebildet im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht (wie beispielsweise im Baurecht, in raumordnungs- und grundverkehrsrechtlichen Themen und Fragen, im Agrar- und Forstrecht, im Straßenverkehrsrecht, usw.)
Steuerselbstberechnung
Wir sind auch Experten für Fragen für liegenschaftsbezogene Steuern und Abgaben.
Wir beraten sie bei der steuergünstigen Vertragsgestaltung und können die Selbstberechnung dieser Steuern im Online-Verkehr mit dem Finanzamt vornehmen. Den Steuerbetrag erlegen Sie dann bei uns auf ein Treuhandkonto zur Weiterleitung an die Finanzbehörde.
Da die Bearbeitungszeit bei uns deutlich kürzer ist als beim Finanzamt, verkürzt sich die Zeit bis zur Grundbuchs- oder Firmenbucheintragung oft um mehrere Monate.
Europarechtlicher Bezug
Dr. Richard Loidl ist durch ein postuniversitäres Studium Spezialist in europarechtlichen Fragen und kann Sie auch hier umfassend über die Grenzen unseres Landes hinaus beraten und begleiten.
Erbschaftsangelegenheiten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
Verlassenschaftsabwicklungen
Verlassenschaften werden von einem Notar als Gerichtskommissär (also im Auftrag des Gerichtes) „abgehandelt“.
Zweck dieses Verfahrens ist es insbesondere, den Nachlass unter gerichtlicher Aufsicht den rechtmäßigen Erben zu übergeben, die Rechte Minderjähriger zu sichern und die Erfüllung des letzten Willens zu gewährleisten.
Testamente
Privat und ohne Rechtsberatung errichtete Testamente sind aufgrund rechtlich „unsauberer“ Formulierungen, Fehlens von Gültigkeitserfordernissen oder Unkenntnis des Erbrechtes äußerst häufig Ursache für Streitigkeiten im Erbfall.
In vielen Fällen wird dem Willen des Testators nicht entsprochen, versehentliche „Fehler“ im Testament stürzen die Erben in große Schwierigkeiten. Besonders häufig entstehen solche fehlerhaften Testamente aufgrund von zweifelhaften Vorlagen aus dem Internet.
Wir helfen Ihnen gerne, Ihr Testament richtig zu verfassen.
Als besonderes Service überprüfen wir aber auch kostenlos Ihr bereits errichtetes Testament.
Wir nehmen Ihr Testament in Verwahrung und registrieren es im Zentralen Testamentsregister, sodass es nicht verloren gehen oder unterschlagen werden kann.
Erb- und Pflichtteilsverzichte
Privat geschriebene „Verzichte" und „Erklärungen" sind im Normalfall ungültig!
Ein gültiger Erb- oder Pflichtteilsverzicht kann nur beim Notar abgegeben werden.
Pflichtteilsverzichte der „weichenden Kinder" schützen bei einer Übergabe auch den Übernehmer vor späteren Forderungen seiner Geschwister und sind also wichtige Bausteine einer gelungenen Vermögensübertragung.
Erbverträge
Ein gewöhnliches Ehegattentestament kann von jedem Partner auch ohne Wissen und Willen des anderen Partners einseitig geändert oder aufgehoben werden.
Ein Erbvertrag hingegen ist eine zweiseitig bindende letztwillige Anordnung zwischen Ehepartnern und bedarf zu seiner Gültigkeit des Notariatsaktes.
Vorsorgevollmachten
Der Gesetzgeber hat sehr sinnvolle Möglichkeiten der Altersvorsorge geschaffen.
So können Sie mit einer entsprechenden Vollmacht für den Fall der Geschäfts- oder Äußerungsunfähigkeit (z.B. Schlaganfall) eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens zu Ihren Bevollmächtigten bestimmen und diese Vollmacht auch im Vorsorgevollmachtsregister eintragen lassen.
Dadurch lässt sich zum Beispiel auch vermeiden, dass einmal ein Sachwalter bestellt werden muss.
Patientenverfügungen
Mit einer Patientenverfügung können sie anordnen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle Ihrer Unansprechbarkeit (z.B. Koma, Bewusstlosigkeit) bei Ihnen angewandt werden sollen und welche nicht.
Eine verbindliche Patientenverfügung erfordert die Beratung durch einen Arzt (am besten den Hausarzt) und durch einen Notar (oder Anwalt), gilt dann für 5 Jahre (kann verlängert werden) und wird im Patientenverfügungsregister eingetragen.